Zollabfertigung an EU-Grenzen offenbar neu geregelt

Aufgrund verschiedener Informationen in europäischen Aviatikmagazinen und Portalen hat es offenbar Erleichterungen gegeben bei der Pflicht den Einflug über einen Zollflugplatz abzuwickeln. Der AeCS konnte aber bislang keine verbindlichen und sicheren Zusagen erhalten, ob und in welchen Ländern oder Zollkreisen dies gilt. Er kann die Mitglieder daher nur zu äusserster Vorsicht mahnen und ihnen anraten, vor jedem Einflug eine schriftliche Zusage der zuständigen Zollkreisdirektion zu erhalten.

In Bezug auf den Einflug in die Schweiz, teilt das Eidg. Finanzdepartement mit der Oberzolldirektion auf Nachfrage des AeCS mit, «dass sich die schweizerischen Vorschriften nicht geändert haben, so dass das Zollmeldeverfahren und die Nutzung eines Zollflugplatzes weiterhin erforderlich sind. Wir hoffen, Ihre Fragen damit abschliessend beantwortet zu haben und stehen Ihnen für allfällige Ergänzungen selbstverständlich gerne zur Verfügung.»